Freie Rednerin, Freie Trauungen &                 Kinderwillkommensfeste
                  Katharina Rathje


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Honorar
Dieses fällt gemäß des eröffneten bzw. auf Wunsch zugesandten Angebots an. Jederzeitige Änderungen sind vorbehalten. Ein unverbindliches und kostenfreies Gespräch von ca. einer halben Stunde zum Kennenlernen findet an einem von beiden Parteien abgestimmten Ort statt.
Während eines ausführlichen Vorgesprächs von ca. zwei Stunden, das etwa zwei Monate vor der Trauung stattfindet, werden alle weiteren Fragen, die persönliche Geschichte und Wünsche seitens des Brautpaares erläutert. Der Ort für dieses Gespräch ist gleich mit der Rechnungsadresse des Brautpaares.
Anfallende Fahrtkosten für das ausführliche Vorgespräch und zur Trauung, belaufen sich auf 0,35 € pro km. Damit sind Benzinkosten, sowie der Zeitaufwand abgedeckt.
2. Buchung, Zahlungsmodus
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch von ca.einer halben Stunde, dass persönlich, am Telefon oder per online Meeting stattfinden kann, entscheidet das Brautpaar, ob es die Freie Rednerin Katharina Rathje von Traureden Euphonie buchen will. Falls ja, wird eine schriftliche Vereinbarung geschlossen, in der alle wichtigen Details der freien Trauung festgehalten sind. Diese wird vom Brautpaar unterschrieben sowie von der Auftragsnehmerin Katharina Rathje gegengezeichnet und ggf. während des persönlichen Erstkontakts abgeschlossen bzw. innerhalb einer Woche per Post oder Scan als Emailanlage zurückgesandt.
Mit dieser schriftlichen Auftragserteilung wird nach Erhalt der Teilrechnung (Versand per E-Mail) eine Anzahlung in Höhe von 50% des Honorars fällig. Der vereinbarte Restbetrag wird 21 Tage vor dem Trautermin überwiesen. Das Brautpaar schuldet das vereinbarte Honorar plus Fahrtkosten für das Vorgespräch und die Trauung/Spesen gemeinsam.
3. Terminreservierung
Der Termin für die Freie Trauung ist erst nach Erhalt der vereinbarten Anzahlung von 50% innerhalb von 14 Tagen auf dem angegebenen Konto endgültig reserviert. Andernfalls kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten mit der Folge, dass die Reservierung hinfällig ist und keine Leistungspflicht mehr besteht. Die Terminreservierung ist dann für beide Seiten ohne weitere Folgen hinfällig.
4. Übernachtung und mögliche Flugkosten
Falls eine auswärtige Übernachtung und/oder Flugtransport erforderlich und vereinbart ist, werden von den Auftraggebern die Buchung und die Kosten für Flüge, Vollpension in einem Hotel bzw. einer Pension der Mittelklasse in der Nähe des Trauortes sowie ggf. Taxikosten zum Hotel und Ort der Trauung übernommen. Des Weiteren kann je nach vermehrtem Zeitaufwand ein höheres Honorar anfallen.
5. Voraussetzungen für die Durchführung der Zeremonie
Die Traurednerin ist während der Zeremonie vor Regen, übermäßiger Sonneneinstrahlung und anderen störenden Witterungseinflüssen geschützt, da sie sonst eine ordnungsgemäße Zeremonie nicht garantieren kann.
Wird der Traurednerin Veranstaltungstechnik gestellt, sind die Auftraggeber für dessen Funktion und ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich. Ist der Zustand der Veranstaltungstechnik nicht ordnungsgemäß oder defekt, kann die Traurednerin die Ausführung der Zeremonie verweigern oder Ersatz fordern.
Veranstaltungsbedingte Kosten wie z.B. GEMA übernimmt der Auftraggeber.
6. Dauer
Das Engagement beschränkt sich zeitlich auf die Dauer der Zeremonie, die in der Regel bei 40 – 60 Minuten liegt. Die Traurednerin verpflichtet sich jedoch, 60 Minuten vor der Trauung und für einen Zeitraum von mindestens 120 Minuten ab vereinbartem Termin vor Ort zu sein, um etwaige Verzögerungen auffangen zu können.
7. AGB – Auftragserteilung
Mit Auftragserteilung erkennen die Auftraggeber die Gültigkeit dieser AGB an. Ein Auftrag gilt nur als erteilt, wenn er von der Auftragnehmerin Katharina Rathje schriftlich bestätigt worden ist. Als schriftliche Bestätigung gilt auch die Bestätigung per E-Mail. Damit tritt der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber in Kraft. Ab dann besteht ein Rücktrittsrecht seitens des Auftraggebers und -nehmers (ab Ziffer 8).
8. Rücktritte vom Vertrag
Diese haben in jedem Fall in schriftlicher Form (per Post oder E-Mail) zu erfolgen.
9. Rücktritt durch den Auftraggeber (Kunden)
Ein Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag (Vereinbarung über eine Freie Trauung) ist ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages (Absendetag ausreichend) möglich. Ein Musterformular zum Widerruf ist anliegend. Bei einem späteren Rücktritt verbleibt Katharina Rathje von Traureden Euphonie die Anzahlung und die bis dahin angefallenen Fahrtkosten werden in Rechnung gestellt). Im Falle eines Rücktritts kann die Auftragnehmerin Katharina Rathje Ausfallkosten berechnen, wie folgt:
• 25 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt vor dem ersten Beratungsgespräch, nach Buchung und Sicherung des Veranstaltungstermins bis zum Erstellungsbeginn der Rede, maximal bis 3 Monate vor dem vereinbarten Termin der Hochzeit
• 50 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt nach dem ersten Beratungsgespräch, aber noch vor dem Erstellen der Rede, maximal bis 60 Tage vor dem vereinbarten Hochzeitstermin
• 90 % des vereinbarten Komplettpreises bei Rücktritt nach dem Erstellen der Rede (auch erster Entwurf), bis maximal 21 Tage vor dem vereinbarten Hochzeitstermin
• Der volle Preis wird fällig ohne Anfahrtskosten, bei Rücktritt innerhalb weniger als 10 Tagen vor dem vereinbarten Hochzeitstermin
Bei einem Rücktritt nach der Erstellung der Hochzeitsrede, erhält der Auftraggeber die Rede per E-Mail.
10. Rücktritt durch den Auftragnehmer
Der Auftragnehmer behält sich vor, die schriftliche Vereinbarung ebenfalls binnen 14 Tagen nach Rücklauf ohne Angabe von Gründen einseitig schriftlich per Post oder E-Mail aufzukündigen (Absendetag ausreichend).
Kann der Auftragnehmer in Folge von Krankheit, Unfall, Tod oder anderen wichtigen Gründen (z.B. Todesfall in der Familie, höhere Gewalt, etc.) die Vertragsleistung nicht erbringen, entfallen alle Ansprüche aus diesem Vertrag und bereits gezahltes Honorar wird umgehend zurückerstattet. Wird bei Ausfall des Auftragnehmers innerhalb von 6 Wochen vor Trautermin nur das fertig gestellte Redemanuskript gewünscht, um es z.B. durch einen selbst zu besorgenden Redner vortragen zu lassen, werden hierfür 50 % des vertraglich vereinbarten Honorars (ohne Anfahrtskosten und ggf. Spesen) berechnet.
Wenn der Auftragnehmer einen Ersatzredner stellen kann, der vom Auftraggeber akzeptiert wird, und diesem eine bereits fertig gestellte Rede zur Verfügung stellt, behalten alle vertraglichen Regelungen ihre Gültigkeit und der Auftragnehmer wird eine entsprechende Vergütung des Ersatzredners weiterleiten.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet einen Ersatzredner / eine Ersatzrednerin zu stellen, diese Option ist ohne Garantie und Anerkennung einer Rechtspflicht eine offene Option für den Auftragnehmer.
Eine Auflösung des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen ist zu jeder Zeit möglich.
11. Datenschutz
Persönliche Daten des Auftraggebers werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
12. Urheberrecht
Für den Inhalt der Zeremonien liegen die alleinigen Rechte aller Art beim Urheber.
13. Einwilligung zur Übertragung von Bildrechten, Fotoaufnahmen und/oder Filmaufnahmen – Verzichtserklärung
Der Auftraggeber räumt Traureden Euphonie. Inh. Katharina Rathje unentgeltlich und unwiderruflich, räumlich und zeitlich unbeschränkt, das Recht zur Verwertung und aller in Betracht kommenden Nutzungszwecke, die im Rahmen einer Zeremonie durch Traureden Euphonie fotografierten Lichtbildern und/oder Filmaufnahmen, mit einer unveränderten oder veränderten Darstellung, ein. Inhaltlich umfasst das Recht, die Nutzung für sämtliche Traureden Euphonie Projekte, Aufträge und/oder künstlerische Arbeiten im weitesten Sinn, einschließlich der öffentlichen Ausstellung. Darüber hinaus auch die kommerzielle Nutzung in Printmedien, im Fernsehen über alle Verbreitungswege, im Internet, in Newslettern, auf CD, DVD und sonstigen Speichermedien, zum Zwecke der Werbung für Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob diese Zwecke oder Waren oder Dienstleistungen schon bei Vertragsschluss bestanden oder bekannt waren. Dieses Recht zu Nutzung umfasst ebenfalls eine Digitalisierung und eine elektronische Bildbearbeitung, etwa durch Retuschierung und/oder Montagen.
14. Haftung
Die Haftung für Schadenersatz, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und im Übrigen ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Vermögens- und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche oder gar falsche Angaben beim Vorgespräch zur Auftragserteilung entstehen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt. Dies bezieht sich sowohl auf eventuelle Mängel als auch auf Nichterfüllung des Vertrags.
15. Gerichtsstand
Für sämtliche Rechtsgeschäfte oder andere rechtliche Beziehungen gilt deutsches Recht. Im Geschäftsverkehr mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und mit natürlichen Personen wird als Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über diese AGB Ahrensburg vereinbart.
16. Mündliche Nebenabreden
Diese haben keine Gültigkeit und gelten als nicht getroffen. Nachträgliche Streichungen im Vertrag und den AGB gelten als nicht erfolgt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform.
17. Steuer
Die Auftragnehmerin ist selbständig tätig und beim Finanzamt Stormarn gemeldet.
18. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der restlichen Bedingungen hiervon nicht berührt.